Was macht eigentlich der Elternbeirat?
Im Wesentlichen stellt der Elternbeirat ein Bindeglied zwischen Eltern sowie der Kita-Leitung dar.
Zusätzlich steht er in Kontakt zum Träger der Einrichtung.
Der Elternbeirat trifft sich etwa drei bis viermal jährlich mit der Kindergartenleitung um verschiedene Themen zu besprechen.
Das Spektrum der Aufgaben ist sehr groß.
Die Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind dabei sehr eingeschränkt.
Die Kita Leitung hat die Pflicht, den Elternbeirat über wichtige Entscheidungen auf dem Laufenden zu halten. Gleichzeitig muss sich die Kita-Leitung den Anliegen des
Elternbeirats stellen.
Über das Beratungsrecht hinaus können die Elternvertreter jedoch nicht in eigener
Regie Entscheidungen treffen. Dies ist der Leitung des Kindergartens vorbehalten.
Dennoch haben die Anliegen der Elternvertretung einen hohen Wert, da der Kita-Leitung viel daran liegt, ein gutes Verhältnis mit dem Elternbeirat aufzubauen.
Hier finden Sie eine kurze Auflistung der umfassenden Themen, die im Elternbeirat
eine Rolle spielen können:
• die Abstimmung über Ferienzeiten und einzelne Schließungstage der
Einrichtung
• die regelmäßige Überprüfung des pädagogischen Konzepts des
Kindergartens
• der Umbau der Einrichtung oder die Erweiterung bestehender
Außenanlagen
• die Anschaffung neuer Spielsachen für bestimmte Räume
• der Ausbau zusätzlicher Förderangebote für Kinder mit
Lernschwierigkeiten
• die Aufteilung der Gruppen sowie die Größe
• das Essensangebot sowie Kosten der Verpflegung
• die Höhe der allgemeinen Elterngeldbeiträge
• die Weitergabe von Wünschen und Vorschlägen vieler Eltern
• die Einstellung einer neuen Erzieherin oder die Hilfe bei Problemen mit dem
Verhalten einer Erzieherin
Elternbeirat 2024/2025
